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Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung („KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz“)

20. Juli 2026

Das Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung hat am 10.07.2026 den Bundesrat passiert. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit. Der Gesetzentwurf „Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz“ (KI‑MIG) wurde zunächst vom Bundeskabinett beschlossen und dem Bundestag sowie dem Bundesrat zugeleitet. Der Bundestag hat das Gesetz in seiner 83. Sitzung am 11. Juni 2026 beschlossen; dies ist in der Bundesratsdrucksache 375/26 als „Beschluss des Deutschen Bundestages“ dokumentiert.

Das KI‑MIG regelt im Kern die nationale Behördenstruktur, Aufsicht, Sanktionsbefugnisse und Innovationsförderung zur Umsetzung des EU-AI-Acts in Deutschland. Insbesondere auf die Reallabore, von denen es mehrere geben sollte (!), wird sehnlichst gewartet, da diese Möglichkeiten der Verarbeitung bieten, die derzeit (in Deutschland) nicht zur Verfügung stehen, insbesondere was Gesundheitsdaten betrifft.

Zweck und Einbettung in den AI Act

Das Gesetz dient der Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung / AI Act) und trifft die nach Unionsrecht erforderlichen nationalen Regelungen. Es schafft damit die nationale Governance-Struktur, die nötig ist, um Marktüberwachung, Notifizierung und Innovationsförderung nach der KI-Verordnung sicherzustellen.

Zuständige Behörden und Governance-Struktur

Zentrales Element ist die Bestimmung der zuständigen Marktüberwachungs- und notifizierenden Behörden des Bundes und der Länder für KI-Systeme, wobei weitgehend auf bestehende Fachaufsichtsstrukturen (z.B. Produktaufsicht, Finanzaufsicht, Medizinprodukte) zurückgegriffen wird, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wird im Wesentlichen als Marktüberwachungsbehörde für die Einhaltung der KI-Verordnung benannt, soweit die Aufgabe nicht spezialisierten Fachbehörden (z.B. BaFin, Medizinprodukteaufsicht) zugewiesen ist.

Rolle der Bundesnetzagentur (KoKIVO, Kammer, Beschwerdestelle)

Bei der Bundesnetzagentur wird ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum für die KI-Verordnung (KoKIVO) eingerichtet, das die anderen zuständigen Behörden unterstützt, horizontale Rechtsfragen bündelt und eine einheitliche Rechtsauslegung fördern soll. Zudem wird eine unabhängige KI-Marktüberwachungskammer für bestimmte Hochrisiko-KI-Systeme geschaffen und die BNetzA als zentrale Anlauf- und Beschwerdestelle insbesondere für Unternehmen, einschließlich bestimmter Gewerbetreibender nach der Gewerbeordnung, vorgesehen.

Aufsicht über verbotene Praktiken und Hochrisiko-KI

Die Marktüberwachungsbehörden – mit einer zentralen Rolle der BNetzA – überwachen die Einhaltung der Verbote bestimmter KI-Praktiken, die Anforderungen an hochrisikoreiche KI-Systeme sowie die Transparenzpflichten (u.a. Kennzeichnung von KI-Inhalten, Deepfakes). Dies umfasst insbesondere KI in sensiblen Bereichen wie Biometrie, kritische Infrastrukturen, Arbeitswelt und Bildung, öffentliche Leistungen, Strafverfolgung, Migration, Asyl, Grenzkontrolle und Justiz.

Sanktions- und Ordnungswidrigkeitenregelungen

Das Gesetz enthält Vorschriften zu Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern zur Durchsetzung der KI-Verordnung und legt damit den nationalen Sanktionsrahmen fest. Es regelt insbesondere das Bußgeldverfahren, die Zuständigkeit der Behörden und Verfahrensfragen zur Ahndung von Verstößen gegen Pflichten aus der KI-Verordnung.

Innovationsförderung und KI-Reallabore

Zur Innovationsförderung verpflichtet das Gesetz insbesondere die Bundesnetzagentur zu „innovationsfördernden Maßnahmen“ nach der KI-Verordnung, etwa Information und Anleitung zur Anwendung des AI Acts, Sensibilisierung und Schulungen, Wissensaufbau und Vernetzung sowie Mitarbeit in der technischen Normung. Die BNetzA soll mindestens ein KI‑Reallabor errichten und betreiben, in dem innovative KI‑Systeme unter Realbedingungen getestet werden können, wobei KMU und Startups einen privilegierten Zugang erhalten und Tests vorab von der zuständigen Marktüberwachungsbehörde zu genehmigen sind.

Medienaufsicht und Staatsferne

Auf Betreiben des Staatsministers für Kultur und Medien enthält der Gesetzestext Klarstellungen zur staatsfernen Medienaufsicht und zur Zuständigkeit der Länder im Presse- und Rundfunkbereich in Bezug auf Transparenzpflichten, etwa bei Kennzeichnung von Deepfakes und KI-generierten Nachrichtentexten. Damit soll abgesichert werden, dass die KI-Verordnung nicht zu einer Bundeszuständigkeit für klassische Medienaufsicht führt, sondern die medienrechtliche Kompetenzordnung gewahrt bleibt.

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