Bring Your Own Device, kurz BYOD, beschreibt die dienstliche Nutzung privater Smartphones, Tablets oder Laptops durch Beschäftigte. Was auf den ersten Blick nach Flexibilität, Nutzerfreundlichkeit und Kostenvorteilen aussieht, ist rechtlich ein anspruchsvolles Modell, weil sich private Sphäre, Arbeitsrecht, Datenschutz, IT-Sicherheit und betriebliche Kontrollpflichten in einem einzigen Gerät überlagern. Für Arbeitgeber ist deshalb entscheidend: BYOD ist…