Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 13.01.2015 (VI ZR 386/13) die vorinstanzlichen Urteile aufgehoben und entschieden, dass ein bekannter Promi-Friseur eine identifizierende Presseberichterstattung hinnehmen muss. Der Rechtsstreit entstand, als die Bild-Zeitung im März 2012 einen Artikel unter der Überschrift „Filialleiter von U. W. [voller Name des Klägers] mit ‚Hells Angels‘ verhaftet“ veröffentlichte. In…