Unternehmen geben heute zahlreiche Verarbeitungstätigkeiten an externe Dienstleister ab. Dazu gehören etwa Cloud-Anbieter, IT- und Hosting-Dienstleister, Call-Center, Lohnabrechnungsstellen, Marketingagenturen oder Anbieter von Software-as-a-Service-Lösungen. Sobald ein Dienstleister personenbezogene Daten weisungsgemäß im Auftrag verarbeitet, handelt es sich regelmäßig um eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DS-GVO. Die Verantwortung für die datenschutzkonforme Verarbeitung geht nicht auf den…