Gerade mal fünf Jahre sind vergangen seitdem das Bundesverfassungsgericht die damalige Vorratsdatenspeicherung in seinem Urteil vom 02.03.2010 (1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08) für verfassungswidrig erklärt hat. Grund dafür war die anlasslose Sammlung von Verkehrsdaten, die in ihrer geübten und ausufernden Praxis dazu fähig war, einen unverhältnismäßigen Eingriff in Art. 10 Abs. 1 GG darzustellen. Die Versuchung…