BGH, Urteil vom 23.06.2026, Az. VI ZR 97/22 – abrufbar unter: https://juris.bundesgerichtshof.de (bzw. ECLI: ECLI:DE:BGH:2026:230626UVIZR97.22.0) Kurzzusammenfassung Der Bundesgerichtshof konkretisiert die Voraussetzungen eines immateriellen Schadensersatzanspruchs nach Art. 82 DSGVO und die Anforderungen an datenschutzrechtliche Unterlassungsansprüche. Er stellt klar, dass bereits der Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten sowie hierdurch ausgelöste Sorge oder Befürchtung eines Datenmissbrauchs…