Es gibt mittlerweise so viele Entscheidungen zum Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO, dass ich eigentlich nicht mehr auf die folgende Entsheidung eingehen wollte. Da aber im aktuellen Newsletter der Stiftung Datenschutz, Datenschutzwoche vom 9.1.2023 auch davon berichtet wurde, habe ich es mir anders überlegt. Den Newsletter kann ich übrigens wärmstens empfehlen. Die Entscheidung selbst zeigt…