Der Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (BayLDA) vom 28.06.2013 zufolge, wurde gegen eine Mitarbeiterin eines Handelsunternehmens ein – mittlerweile rechtskräftig gewordener – Bußgeldbescheid erlassen. Grund der Bußgeldverhängung war die Übermittlung von personenbezogenen Daten in Form von E-Mailadressen,„die sich in erheblichem Umfang aus Vornamen- und Nachnamen zusammensetzen“. Die Mitarbeiterin hatte „unter Verwendung [eines] offenen E-Mail-Verteilers“,…