Rechtsanwaltskanzlei Bock
Werkmeisterstr. 41
47877 Willich

Home  >  News  >  § 43 BDSG

BayLDA: Bußgeldverhängung gegen eine Mitarbeiterin eines Unternehmens wegen der Versendung einer E-Mail mit offenem Verteiler

10. Juli 2013

Der Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (BayLDA) vom 28.06.2013 zufolge, wurde gegen eine Mitarbeiterin eines Handelsunternehmens ein – mittlerweile rechtskräftig gewordener – Bußgeldbescheid erlassen.

Grund der Bußgeldverhängung war die Übermittlung von personenbezogenen Daten in Form von E-Mailadressen,„die sich in erheblichem Umfang aus Vornamen- und Nachnamen zusammensetzen“. Die Mitarbeiterin hatte „unter Verwendung [eines] offenen E-Mail-Verteilers“, d.h. Eintragung der Empfängeradressen in das „An-Feld“, statt in das „Bcc-Feld“, eine geschäftliche E-Mail versendet. Dies hatte zur Folge, dass die E-Mailadressen für alle Empfänger einsehbar blieben.

Mangels Einwilligung der betroffenen Personen und einer gesetzlichen Grundlage, stellt dies eine unzulässige Datenübermittlung gem. § 28 BDSG dar, die gem. § 43 Abs. 3 mit einer Geldbuße geahndet werden kann, dar.

Adressat des Bußgeldbescheids war die Mitarbeiterin persönlich und nicht das Unternehmen. Allerdings zieht das BayLDA  künftig auch in Betracht, dass ein Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen erlassen wird und nicht gegen den einzelnen Mitarbeiter. Das soll insbesondere dann der Fall sein, wenn „die Mitarbeiter nicht entsprechend angewiesen oder überwacht werden“ und letztlich ein Verschulden des Unternehmens anzunehmen ist.

Insofern sollten Unternehmen dafür Sorge tragen, dass die Mitarbeiter – bspw. mithilfe einer Rundmitteilung –  über die Nutzung der verschiedenen „E-Mail-Felder“ informiert werden und gleichzeitig über die Risiken der Nutzung eines offenen E-Mail-Verteilers aufgeklärt werden. Zusätzlich sollten E-Mail-Richtlinien entsprechende Vorgaben enthalten (Vgl. hierzu auch LTO,  Markus Schröder).

Quelle: Pressemitteilung des BayLDA vom 28.06.2013.

Weitere Artikel

13. Mai 2026

Studie DiRK 2026 Digitalisierung im Raum der Kirchen (auch zur Nutzung von KI)

Eine Studie, die sich mit dem Thema »Digitalisierung im Raum der Kirchen« und hier insbesondere auch mit der Frage des Einsatzes von künstlicher Intelligenz beschäftigt hatte, brachte u.a. interessante Ergebnisse im Bereich KI hervor. Für 42 Prozent der befragten Kirchenmitarbeiter und Kirchenmitarbeiterinnen ist der Einsatz von KI in ihrer Organisation »(noch) kein Thema«, 45,7 Prozent…

Zum Artikel
22. März 2024

Durchführung des CyberRisikoChecks nach DIN SPEC 27076

Gestern habe ich an der ersten Präsenz Schulungsveranstaltung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn teilgenommen. Die Cyber-Risiko-Checks mit der vom BSI den Teilnehmer, die die erforderlichen Qualifikationen haben müssen, zur Verfügung gestellten Software können jetzt losgehen. https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Pressemitteilungen/Presse2024/240323_CyberRisikoCheck.html Geplant ist, dass die Prüfung online im Rahmen eines semistrukturierten Interviews durchgeführt. Semistrukturiert soll…

Zum Artikel
22. Feb. 2024

BayLDA kontrolliert die Prüfung von DSFA-Schwellwerten in Unternehmen

Unternehmen in Bayern müssen mal wieder mit einer schriftlichen Prüfung der Landasdatenschutzbehörde BayLDA rechnen. Aktuell führt die Aufsichtsbehörde eine Prüfung der korrekten Bestimmung zur DSFA-Durchführung („DSFA-Schwellwertprüfung“) bei Hochrisikoverarbeitungen in einer schriftlichen Verfahrensprüfungen durch. Nach Angaben des BayLDA werden zufällig ausgewählte Verantwortliche zu den Einträgen im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) befragt, bei denen die…

Zum Artikel