Die EDSA (= der Europäische Datenschutzausschuss, dass sind die, die scheinbar permanent nur englische Entschlließungen veröffentlichen) veröffentlichte am 20.12.202 einen Fall, in welchem die polnische Aufsichtsbehörde einen Verantwortlichen zu einem Bußgeld von 2.500 polnischen Zloty (etwa 540 Euro) verurteilte, weil der für die Verarbeitung Verantwortliche einen Auftragsverarbeiter ohne schriftlichen Vertrag eingesetzt hatte und nicht überprüft…