Ende 2015 sind zwei datenschutzrechtlich bedeutsame Gesetzesvorhaben umgesetzt werden. Ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde in Deutschland im Oktober 2015 verabschiedet und ist am 18. Dezember 2015 in Kraft getreten. Die wieder eingeführten Speicherpflichten für Telekommunikationsdaten sind spätestens ab 1. Juli 2017 zu erfüllen. Damit haben wir den nächsten Anlauf in Deutschland, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung…