Mit der BDSG Novelle 2009 ist das Thema Auftragsdatenverarbeitung noch einmal erhebliche stärker geregelt worden. Unternehmen sollte daher dafür Sorge tragen, dass alle Verantwortlichen Bereiche informiert sind. Als erste Maßnahme kann das z.B. wie folgt geschehen:Eine Anforderung des Datenschutzes ist es, dass für Verträge mit Dienstleistern bestimmte Rahmenbedingungen gelten. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) enthält hierzu Regelungen,…