EuGH, Urteil v. 03.09.2026 – C-798/24 – „Jautiva“, ECLI:EU:C:2026:679 Kurzzusammenfassung Der EuGH stärkt den Datenschutz von Aktionären. Die gesellschaftsrechtlichen Offenlegungspflichten der Richtlinie (EU) 2017/1132 verlangen nicht, dass Informationen über sämtliche Aktionäre einer Aktiengesellschaft, insbesondere über Minderheitsaktionäre, öffentlich zugänglich gemacht werden. Mitgliedstaaten dürfen zwar weitergehende Offenlegungspflichten vorsehen. Die DSGVO setzt ihnen dabei aber Grenzen. Eine Regelung,…