VG Berlin, Urteil v. 17.06.2026, Az. 42 K 25/25 Kurzzusammenfassung Religionsgemeinschaften dürfen aufgrund ihres Selbstbestimmungsrechts eigene Datenschutzregelungen anwenden. Diese dürfen das durch die DSGVO gewährleistete Schutzniveau jedoch nicht unterschreiten. Das VG Berlin hat deshalb eine Regelung im Datenschutzrecht der Zeugen Jehovas für unanwendbar gehalten, die den Auskunftsanspruch beschränkte, wenn durch die Auskunft die Wahrnehmung des…