Das Arbeitsgericht Suhl hat in einer Entscheidung von Dezember 2023 entschieden, dass die von der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geforderte angemessene Sicherheit personenbezogener Daten bei einer unverschlüsselten E-Mail nicht gewährleistet ist. Es gab einem Arbeitnehmer zwar Recht, der von seinem Arbeitgeber schriftlich Auskunft über alle über ihn gespeicherten Daten verlangt und diese unverschlüsselt per E-Mail erhalten hatte.…