Die bayerische Aufsichtsbehörde hat im Fall eines Unternehmens entschieden, dass die Übermittlung von E-Mail-Adressen an die E-Mail-Plattform Mailchimp unzulässig sei, vgl. 1, 2. Dem Vorgang lag die Beschwerde einer betroffenen Privatperson zugrunden, welche sich gegen den Versand von Newslettern mit dem Dienst Mailchimp richtete. Nach dem Ende von Privacy Shield bestehen keine ausreichenden Grundlagen, um…