Am 17.12.2023 ist nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) die Umsetzungsfrist auch für die Unternehmen abgelaufen, die in der Range zwischen 250 und 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern liegen. Im Klartext heißt dies, dass Unternehmen ab 50 Beschäftigte eine interne Meldestellen einrichten müssen. Diese kann auch durch eine externe Stelle, z.B. durch einen Anwalt, so wie ich es…