Bei Unternehmenstransaktionen tritt das Datenschutzrecht häufig in den Schatten von anderen Rechtsbereichen wie Gesellschafts-, Steuer-, Arbeits- oder Kartellrecht. Dabei können gerade Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften erhebliche Sanktionen mit sich ziehen. So stellen die unzulässige Übermittlung sowie die unzulässige Erhebung personenbezogener Daten Ordnungswidrigkeiten dar, die je nach Sachverhalt mit Geldstrafen von bis zu 300.000 € geahndet…