OLG Stuttgart, Urteil vom 29.04.2026 – 4 U 353/24 Kurzzusammenfassung Das OLG Stuttgart konkretisiert die Anforderungen an Betreiber sozialer Netzwerke und andere datenverarbeitende Unternehmen bei der Nutzung von Tracking- und Business-Tools. Besonders praxisrelevant ist die Entscheidung zum Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO: Unternehmen können sich nicht auf pauschale Hinweise oder Self-Service-Portale beschränken, sondern müssen umfassend…