Unternehmen, die Newsletter auf ihren Internetseiten anbieten, die auf für Kinder und Jugendliche interessant sind, stehen zukünftig vor der Problematik, wie sie am besten die Anforderungen der DSGVO erfüllen können. Relevant ist hier insbesondere Art. 8 DSGVO. Art. 8 DSGVO besagt: (1) Gilt Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a bei einem Angebot von Diensten der…