Es gibt mittlerweile eine Stellungnahme der Aufsichtsbehörden zu der o.g. EuGH Entscheidung. Dabei weisen die Aufsichtsbehörden darauf hin, dass nicht zu verkennen sei, dass die Fanpage-Betreiber ihre datenschutzrechtlichen Verantwortung nur erfüllen können, wenn Facebook selbst an der Lösung mitwirkt und ein datenschutzkonformes Produkt anbietet. Sie betonen aber auch noch mal, welche Pflichten sich nach Ansicht der Aufsichtsbehörden…