Der EuGH hat in seinem Urteil in der Rechtssache C 131-12 Google Spain SL, Google Inc. / Agencia Española de Protección de Datos, Mario Costeja González entschieden, dass Betreiber von Internetsuchmaschinen, wie Google, verantwortlich sind für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten anderer Internetseiten. Insofern können sich Betroffene an die Internetsuchmaschinen selbst wenden, wenn sie die…