Rechtsanwaltskanzlei Bock
Werkmeisterstr. 41
47877 Willich

Home  >  News  >  Anwalt

Bay. Datenschutzaufsicht: Anlasslose Datenschutzprüfungen in Kanzleien

6. Juni 2014

Nach unseren Informationen führt derzeit das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht „anlasslose Datenschutzprüfungen“ nach § 38 BDSG in Anwaltskanzleien durch. In diesem Zusammenhang werden im Vorfeld zehn zufällig ausgewählte Prüfpunkte benannt, die Gegenstand der Prüfung sind. Diese können bspw. sein:

1. Datenschutzgerechte Datenträgervernichtung 2. Einsatz einer Ende-Zu-Ende-Verschlüsselung bei E-Mail-Kommunikation 3. Sicherer Abruf der E-Mails vom Mail-Server 4. Sichere IT-Infrastruktur zwischen den Standorten 5. Nutzung eines sicheren E-Mail-Dienstleisters 6. Beanstandungsfreier Einsatz von Google-Analytics 7. HTTPS-Verschlüsselung bei Einsatz besonderer Dienstleistungen über die Kanzlei-Website 8. Einsatz von Leasing-Geräten (z.B. Drucker, Scanner, … ) 9. Backup-Konzept der Datenträger 10. Zutrittskontrolle

Die Prüfung bezieht sich schwerpunktmäßig auf die technisch organisatorischen Maßnahmen nach § 9 BDSG. Ein Einblick in Mandantenakten oder die Kommunikation mit Mandanten soll nicht Bestandteil der Prüfung sein. Die Anwendung des BDSG auf Rechtsanwälte ist seit jeher umstritten (zum aktuellen Meinungsstand Siegmund, Die anwaltliche Verschwiegenheit in der berufspolitischen Diskussion, Rn. 725 ff.). An dieser Stelle kann lediglich auf die Entscheidung des KG Berlin verwiesen werden (KG NJW 2011, 324). Danach seien zwar das BDSG und somit die Auskunftspflicht nach § 38 Abs. 3 S. 1 BDSG auf Anwälte grundsätzlich anwendbar, doch dürfe nach § 38 Abs. 3 S. 2 BDSG die Beantwortung solcher Fragen verweigert werden, mit der sich der Anwalt der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung, insbesondere im Hinblick auf § 203 StGB aussetze.

Informationen zum Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht erhalten Sie unter http://www.lda.bayern.de.“

Quelle: Newsletter 05/2014 der Rechtsanwaltskammer München.

Weitere Artikel

13. Mai 2026

Studie DiRK 2026 Digitalisierung im Raum der Kirchen (auch zur Nutzung von KI)

Eine Studie, die sich mit dem Thema »Digitalisierung im Raum der Kirchen« und hier insbesondere auch mit der Frage des Einsatzes von künstlicher Intelligenz beschäftigt hatte, brachte u.a. interessante Ergebnisse im Bereich KI hervor. Für 42 Prozent der befragten Kirchenmitarbeiter und Kirchenmitarbeiterinnen ist der Einsatz von KI in ihrer Organisation »(noch) kein Thema«, 45,7 Prozent…

Zum Artikel
22. März 2024

Durchführung des CyberRisikoChecks nach DIN SPEC 27076

Gestern habe ich an der ersten Präsenz Schulungsveranstaltung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn teilgenommen. Die Cyber-Risiko-Checks mit der vom BSI den Teilnehmer, die die erforderlichen Qualifikationen haben müssen, zur Verfügung gestellten Software können jetzt losgehen. https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Pressemitteilungen/Presse2024/240323_CyberRisikoCheck.html Geplant ist, dass die Prüfung online im Rahmen eines semistrukturierten Interviews durchgeführt. Semistrukturiert soll…

Zum Artikel
22. Feb. 2024

BayLDA kontrolliert die Prüfung von DSFA-Schwellwerten in Unternehmen

Unternehmen in Bayern müssen mal wieder mit einer schriftlichen Prüfung der Landasdatenschutzbehörde BayLDA rechnen. Aktuell führt die Aufsichtsbehörde eine Prüfung der korrekten Bestimmung zur DSFA-Durchführung („DSFA-Schwellwertprüfung“) bei Hochrisikoverarbeitungen in einer schriftlichen Verfahrensprüfungen durch. Nach Angaben des BayLDA werden zufällig ausgewählte Verantwortliche zu den Einträgen im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) befragt, bei denen die…

Zum Artikel