Mit Urteil vom 6. Juni 2023 (Az. 9 AZR 383/19) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden und des Datenschutzbeauftragten typischerweise nicht von derselben Person ohne Interessenkonflikt wahrgenommen werden können. Zur Begründung verweist das BAG in der Pressemitteilung zu der Entscheidung darauf hin, dass der Betriebsrat im Rahmen seiner Tätigkeit durch Beschluss…