Das OLG Köln hat in seiner Entscheidung vom 16.07.2013 zum Aktenzeichen 19 U 50/13 entschieden, dass die beklagte Telefonanlagenvermietung nicht vertraglich verpflichtet ist „die Telefonanlage vor Hackerangriffen zu bewahren“. Die Klägerin hat bei der Beklagten eine Telefonanlage angemietet und wurde, nachdem der Telefonanlagenvermietung bekannt wurde, dass eine „zunehmende Anzahl von unberechtigten Zugriffen („Hacking-Angriffe“) auf das…