In einem erst kürzlich veröffentlichten Urteil von 2021 (Urteil v. 14.09.2021, Az. 7 U 521/21) beschäftigt sich das OLG Thüringen mit der Frage, ob Arbeitgeber als Telekommunikationsdienstleister anzusehen sind, wenn sie die Privatnutzung von E-Mail auf betrieblicher Infrastruktur gestatten. Dann müssten sie das Fernmeldegeheimnis beachten. Obwohl das Urteil zur Rechtslage vor dem TTDSG ergangen ist,…