Die Übermittlung personenbezogener Daten per Telefax ist nach § 25 der Durchführungsverordnung zum Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG-DVO) grundsätzlich unzulässig. Gleichzeitig sieht die Vorschrift vor, dass in eng begrenzten Ausnahmefällen weiterhin Faxübermittlungen zulässig sein können, wenn deren Erforderlichkeit nachvollziehbar begründet und dokumentiert wird. Viele kirchliche Einrichtungen stehen deshalb vor der Herausforderung, ein rechtssicheres Verfahren…