In einer Entscheidung des LAG Köln (AZ nicht bekannt) ging es um ein Profil einer ehemaligen Beschäftigten, welches im Internet als pdf-Datei auch nach Ende des Beschäftigtenverhältnisses verfügbar war. Die Parteien hatten mit Ende des Beschäftigungsverhältnisses vereinbart, dass das Profil der Arbeitnehmerin von der Seite entfernt werde, wobei die streitumfängliche PDF-Datei jedoch übersehen wurde. Nachdem…