In seinem Urteil vom 12.05.2015 (4 U 53/15) hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm unter Erlass einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass ein Apotheker im Eingangsbereich eines Lebensmittelmarktes keine Einrichtung zum Einsammeln von Rezepten für verschreibungspflichtige Arzneimittel unterhalten und für diese werben darf, wenn so bestellte Arzneimittel in der Apotheke abgeholt oder durch einen Boten…