Einigen Unternehmen haben es vielleicht noch nicht mitbekommen, dass wir mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge ab dem 1.10.2021 im „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ einen neuen § 7a UWG haben. § 7 a UWG enthält eine für werbetreibende Unternehmen unmittelbar geltende Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht für Einwilligungen in Telefonwerbung. Eine Übergangsfrist ist gesetzlich nicht vorgesehen.…