Es gibt jetzt mittlerweile einen sehr interessanten Aufsatz auf LTO zu dem jüngst gefällten Urteil des BAG vom Donnerstag (Urt. v. 23.08.2018, Az.: 2 AZR 133/18), bei dem es um die nachträgliche Auswertung von Videoaufnahmen, die Arbeitnehmer erfassen, deutlich über den Zeitraum hinaus, geht, der üblicherweise von den Aufsichtsbehörden für zulässig angesehen wird (1-2 Tage bis 72…