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Bußgeld wegen Videoüberwachung gegen notebooksbilliger.de in Höhe von 10,4 Millionen

8. Januar 2021

Die Anzahl aktueller Bußgeldbescheide häuft sich. Laut einer Meldung bei Heise online hat die Aufsichtsbehörde aus Niedersachsen, die Landesbeauftragte für Datenschutz (LfD) Niedersachsen ein Bußgeld in Höhe von 10,4 Millionen € gegen den Elektronikhändler notebooksbilliger.de verhängt.

Die Aufsichtsbehörde geht von einer unzulässigen Videoüberwachung der Beschäftigten für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren aus. Die unzulässigen Kameras hätten unter anderem Arbeitsplätze, Verkaufsräume, Lager und Aufenthaltsbereiche erfasst. Verwendungszweck der Kameras ist nach Aussage des Unternehmens die Kontrolle des Warenflusses bei Lagerung, Verkauf und Versand der Produkte zu verfolgen. Bei verschwundener oder beschädigter Ware würden die gespeicherten Aufzeichnungen allenfalls nachträglich auf Hinweise untersucht. Das Motiv, Diebstähle zu verhindern, lässt die Aufsichtsneörde in diesem Fall offensichtlich nicht gelten, was ein regelmäßiges Dilemma in solchen Fällen ist. Nach Ansicht der Aufsichtsbehörde könne eine Videoüberwachung zur Aufdeckung von Straftaten nur rechtmäßig sein, wenn sich ein begründeter Verdacht gegen konkrete Personen richte.In diesem Fall wäre es zulässig, den Betroffenen zeitlich begrenzt mit Kameras zu überwachen. Kritisiert wurde von der Aufsichtsbehörde auch die verhältnismäßig lange Speicherdauer mancher Aufzeichung von 60 Tagen. Das Verfahren lief wohl seit  2017. Unklar ist, ob man sich per se nicht auf einer adäquatere Speicherfrist einigen konnte oder ob man den historischen Sachverhalt bewertet hat. Hinzu kam, dass auch Kundinnen und Kunden von der unzulässigen Videoüberwachung betroffen sein sollten, da einige Kameras auf Sitzgelegenheiten im Verkaufsraum gerichtet gewesen seien. In dem Zusammenhang gab es ja bereits einige Entscheidungen, die aufgezeigt haben, wie problematisch das sein kann.

10,4 Millionen Euro sind das bisher höchste Bußgeld, das die LfD Niedersachsen ausgesprochen hat. In 2019 verzeichnete das Unternehmen einen Jahresumsatz von knapp einer Milliarde Euro. Die 10,4 Millionen Euro wären also etwa ein Prozent davon. (Dabei ist jedoch zu bedenken, dass Umsatz nicht gleich Gewinn ist).

Der Geschäftsführer des UInternehmens Oliver Hellmold ist mit der Entscheidung nicht einverstanden und sagt offenbar solle „hier auf Kosten unseres Unternehmens ein Exempel statuiert werden, das mit notebooksbilliger.de nur wenig zu tun hat. Es geht darum, ein möglichst abschreckendes Bußgeldregime in Sachen Datenschutz zu etablieren.“

Siehe auch hier die Stellungnahme des Unternehmens, wo das Unternehmen u.A. darauf hinweist: „Der aktuelle Umgang mit der DSGVO selbst bei geringsten Verstößen verursacht jedoch eine nicht akzeptable Rechtsunsicherheit für Unternehmen und gefährdet somit Arbeitsplätze, den Wirtschaftsstandort Deutschland und die Leistungsfähigkeit des Mittelstands.

 

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