Rechtsanwaltskanzlei Bock
Werkmeisterstr. 41
47877 Willich

Home  >  News  >  Aufsichtsbehörden

Videoüberwachung im Fitness-Studio

21. November 2019

Das Thema Videoüberwachung bzw. Videoaufzeichnung beschäftigt die Betroffenen und Aufsichtsbehörden immer wieder. In einer Pressemitteilung des Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein vom 20.11.2019 hat sich die Behörde zu einem solchen Fall geäußert (aktuell zu der Frage der Benennung von Firmen übrigens Kropp, Datenschutzsünder an den Pranger, PinG 2019, S. 220):

„Vor einigen Jahren hatte ihre Dienststelle, das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD), vier Fitness-Studios in Schleswig-Holstein geprüft. Für alle vier Fitness-Studios stellte das ULD fest, dass die Videoüberwachung einiger Bereiche gegen das Datenschutzrecht verstieß, und untersagte daraufhin im Juni 2017 die Überwachung dieser Bereiche.

Gegen die Anordnungen des ULD erhob der Betreiber der Fitness-Kette Klage. In der Zwischenzeit wurden die Kameras weiterhin eingesetzt. Am 19.11.2019 hat nun das Verwaltungsgericht Schleswig die Fälle verhandelt und die Klagen abgewiesen. Das bedeutet: Sobald das Urteil rechtskräftig ist, muss der Betreiber die Vorgaben der Anordnungen umsetzen. Betroffen sind Videokameras in Umkleiden, auf Trainingsflächen und in Aufenthaltsbereichen. (…)
Eine Beobachtung und Aufzeichnung durch Videokameras beeinträchtigt die Privatsphäre – hier müssen Betreiber immer die schutzwürdigen Interessen der Menschen berücksichtigen.“

Schön, wenn sich auch mal Unternehmen gegen mache Bescheide wehren. Ob das hier Sinn machte, lasse ich mal dahingestellt, da ich den Sachverhalt nicht genug kenne. Normalerweise scheut man als Unternehmen ja davor zurück, da die Gefahr besteht, dass evtl. Bußgelder gar noch höher werden. In diesem Fall bestand das Problem aber wohl nicht, da keine Bußgelder erwähnt werden, es sich insofern wohl nur um eine Beanstandung bzw. Untersagung handelte.

Weitere Artikel

26. Juni 2026

Flex Routing bei Microsoft Copilot führt zu Verarbeitung außerhalb der EU

Das sogenannte Flex Routing ermöglicht es Microsoft, das sogenannte LLM-Inferencing bei Spitzenlasten außerhalb der EU Datengrenze durchführen zu lassen. Ziel ist, die Benutzererfahrung (Verfügbarkeit, Latenz, Stabilität) von Microsoft 365 Copilot und Copilot Chat während Lastspitzen zu erhalten. Daten werden dann nicht in europäischen, sondern unter anderem in US-amerikanischen Rechenzentren verarbeitet. Flex Routing wurde ab April…

Zum Artikel
22. März 2024

Durchführung des CyberRisikoChecks nach DIN SPEC 27076

Gestern habe ich an der ersten Präsenz Schulungsveranstaltung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn teilgenommen. Die Cyber-Risiko-Checks mit der vom BSI den Teilnehmer, die die erforderlichen Qualifikationen haben müssen, zur Verfügung gestellten Software können jetzt losgehen. https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Pressemitteilungen/Presse2024/240323_CyberRisikoCheck.html Geplant ist, dass die Prüfung online im Rahmen eines semistrukturierten Interviews durchgeführt. Semistrukturiert soll…

Zum Artikel
22. Feb. 2024

BayLDA kontrolliert die Prüfung von DSFA-Schwellwerten in Unternehmen

Unternehmen in Bayern müssen mal wieder mit einer schriftlichen Prüfung der Landasdatenschutzbehörde BayLDA rechnen. Aktuell führt die Aufsichtsbehörde eine Prüfung der korrekten Bestimmung zur DSFA-Durchführung („DSFA-Schwellwertprüfung“) bei Hochrisikoverarbeitungen in einer schriftlichen Verfahrensprüfungen durch. Nach Angaben des BayLDA werden zufällig ausgewählte Verantwortliche zu den Einträgen im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) befragt, bei denen die…

Zum Artikel