Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf zur Reform der Datenschutzaufsicht verabschiedet. Der Gesetzentwurf zielt darauf, die föderale Datenschutzaufsicht beizubehalten, aber durch gesetzlich verankerte Kooperationsmechanismen, Mehrheitsbeschlüsse der Datenschutzkonferenz, einen nationalen „One‑Stop‑Shop“ und ein „Einer‑für‑Alle“-Prinzip effizienter und einheitlicher zu machen. Der Entwurf geht zurück auf die Initiative Hamburgs. Das weitere Verfahren…