Nachdem ursprünglich das Landgericht Mannheim den Betreiber einer Detektei sowie einen seiner Mitarbeiter wegen gemeinschaftlichen vorsätzlichen unbefugten Erhebens von Daten gegen Entgelt in mehreren Fällen zu Gesamtfreiheitsstrafen unterschiedlicherHöhe verurteilt hatte, deren Vollstreckung es jeweils zur Bewährung ausgsetzt hat, musste sich nun der BGH mit diesem Fall beschäftigen. Im Rahmen von Überwachungsaufträgen haben die Angeklagten heimlich…