Rechtsanwaltskanzlei Bock
Werkmeisterstr. 41
47877 Willich

Home  >  News  >  § 43 BDSG

BGH: Anbringen von GPS-Sender durch Detektive an fremden Auto strafbar

12. Juni 2013

Nachdem ursprünglich das Landgericht Mannheim den Betreiber einer Detektei sowie einen seiner Mitarbeiter wegen gemeinschaftlichen vorsätzlichen unbefugten Erhebens von Daten gegen Entgelt in mehreren Fällen zu Gesamtfreiheitsstrafen unterschiedlicher
Höhe verurteilt hatte, deren Vollstreckung es jeweils zur Bewährung ausgsetzt hat, musste sich nun der BGH mit diesem Fall beschäftigen.

Im Rahmen von Überwachungsaufträgen haben die Angeklagten heimlich GPS-Empfänger an den Fahrzeugen der überwachten Personen angebracht. Dadurch konnten sie feststellen, wann und wo sich das jeweilige Fahrzeug aufhielt. Auf diese Weise erstellten sie Bewegungsprofile der Zielpersonen.

Das Landgericht hat die Angeklagten in seiner Entscheidung wegen einer Reihe strafbarer Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz (§§ 44 i.V.m. 43 Abs. 2 Nr. 1BDSG) verurteilt. Nach Auffassung des Landgerichts waren die Angeklagten nicht im Sinne von §§ 28 Abs. 1 Nr. 2 oder 29 Abs. 1 Nr. 1 BDSG befugt, die GPS-Empfänger einzusetzen.

 

Der BGH hat grundsätzlich bestätigt, dass die heimliche Überwachung der „Zielpersonen“ mittels eines GPS-Empfängers strafbar ist. Zwar sei eine Abwägung der widerstreitenden Interessen im Einzelfall erforderlich. Im Einzelfall kann jedoch bei Vorliegen eines starken berechtigten Interesses an dieser Datenerhebung die Abwägung ausnahmsweise (etwa in notwehrähnlichen Situationen) ergeben, dass das Merkmal des unbefugten Handelns bei diesen Einsätzen von GPS-Empfängern zu verneinen ist. Zur Prüfung, wie der Sachverhalt im konkreten Fall war, hat der BGH in der Sache an das Landgericht zurückverwiesen.

Soweit hingegen nach den Urteilsfeststellungen die Annahme eines solches berechtigten Interesses von vorneherein ausgeschlossen war, hatten die Schuld- und  Einzelstrafaussprüche Bestand.

Urteil vom 4. Juni 2013 – 1 StR 32/13 LG Mannheim – Urteil vom 18. Oktober 2012
– 4 KLs 408 Js 27973/08

Quelle: Pressemitteilung des BGH v. 04.06.2013

Weitere Artikel

3. Juni 2026

Werbe-Tracking: Deutsche Ermittler kauften Handydaten

Wie bei Heise berichtet wurde, haben zwei deutsche Landeskriminalämter eingeräumt, bei Datenhändler Ortungsdaten Dritter gekauft und für Ermittlungen genutzt zu haben. Das LKA Mecklenburg-Vorpommern bestätigte auf Nachfrage, in geringem Umfang werbebasierte Standortdaten genutzt zu haben, um Verflechtungen und Beteiligungen bei Online-Straftaten und Wirtschaftskriminalität zu analysieren. Die Daten dürften auf Smartphones für Werbezwecke erfasst und von…

Zum Artikel
22. März 2024

Durchführung des CyberRisikoChecks nach DIN SPEC 27076

Gestern habe ich an der ersten Präsenz Schulungsveranstaltung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn teilgenommen. Die Cyber-Risiko-Checks mit der vom BSI den Teilnehmer, die die erforderlichen Qualifikationen haben müssen, zur Verfügung gestellten Software können jetzt losgehen. https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Pressemitteilungen/Presse2024/240323_CyberRisikoCheck.html Geplant ist, dass die Prüfung online im Rahmen eines semistrukturierten Interviews durchgeführt. Semistrukturiert soll…

Zum Artikel
22. Feb. 2024

BayLDA kontrolliert die Prüfung von DSFA-Schwellwerten in Unternehmen

Unternehmen in Bayern müssen mal wieder mit einer schriftlichen Prüfung der Landasdatenschutzbehörde BayLDA rechnen. Aktuell führt die Aufsichtsbehörde eine Prüfung der korrekten Bestimmung zur DSFA-Durchführung („DSFA-Schwellwertprüfung“) bei Hochrisikoverarbeitungen in einer schriftlichen Verfahrensprüfungen durch. Nach Angaben des BayLDA werden zufällig ausgewählte Verantwortliche zu den Einträgen im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) befragt, bei denen die…

Zum Artikel