Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 16.07.2015 (C‑580/13) als Vorabentscheidungsverfahren entschieden, dass Banken sich nicht auf ein unbegrenztes und bedingungsloses Auskunftsverweigerungsrecht berufen können, wenn dieses Rechte am geistigen Eigentum einschränkt. Die Klägerin produziert und vertreibt Parfums und ist exklusive Lizenznehmerin einer eingetragenen Gemeinschaftsmarke für Parfümeriewaren. Um gegen gefälschte Markenprodukte vorzugehen, tätigte die Klägerin…