In einem Rechtsstreit (Urt. v. 27.06.2013, Az.: 3 U 26/12) hatte das Hanseatische OLG u.a. zu entscheiden, ob das Unterbleiben einer Datenschutzerklärung auf einer Webseite, auf der personenbezogene Daten erhoben und verwendet werden, ein wettbewerbswidriges Verhalten darstellt, das abgemahnt werden kann. Ein handeltreibendes Unternehmen beauftragte eine Werbeagentur mit der Durchführung einer Werbeaktion für eines seiner Produkte.…