Gerade die Verarbeitung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten kann für Unternehmen Tücken mit sich bringen, wie in einem Fall aus den Niederlanden zu lesen war (in: Ping 4.20, S. 154). Ein Unternehmen nutzte die Fingerabdrücke der Beschäftigten für die Anwesenheits- und Zeiterfassung konnte sich hierfür aber auf keine der in Betracht kommenden Rechtsgrundlagen berufen. Die…