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EU-Kommission: Deutschland setzt E-Privacy-Richtlinie (Cookie-Richtlinie) um

4. März 2014

Bereits im Jahr 2009 beschloss das europäische Parlament die Änderung der E-Privacy-Richtlinie, die auch Cookie-Richtlinie genannt wird. Artikel 5 Abs. 3 der Richtline sieht in der Neufassung vor, dass Informationen nur mit der Einwilligung der jeweiligen Person erlaubt sein sollen. Geregelt ist insofern, dass die Speicherung der Daten in den Mitgliedstaaten nur im Opt-in-Verfahren zu erfolgen hat:

„Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Speicherung von Informationen oder der Zugriff auf Informationen, die bereits im Endgerät eines Teilnehmers oder Nutzers gespeichert sind, nur gestattet ist, wenn der betreffende Teilnehmer oder Nutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen, die er gemäß der Richtlinie 95/46/EG u. a. über die Zwecke der Verarbeitung erhält, seine Einwilligung gegeben hat. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung der Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz ist oder wenn dies unbedingt erforderlich ist, damit der Anbieter eines Dienstes der Informationsgesellschaft, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wurde, diesen Dienst zur Verfügung stellen kann.”

Deutschland muss diese Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Offensichtlich ist jedoch eine Umsetzung der Richtlinie in deutschen Gesetzen nicht zu erkennen. Auf Nachfrage von Telemedicus gibt die EU-Kommission aber unerwartet bekannt, dass sie die Richtlinie „als umgesetzt erachtet“. Die EU-Kommission scheint diese Erkenntnis auf einen vom Bundeswirtschaftsministerium ausgefüllten Fragebogen der EU-Kommission zu diesem Thema zu stützen. Dieser wurde der EU-Kommission mit Hinweis auf das Telemediengesetz übermittelt.

Da es aber auch im Telemediengesetz keine gesetzliche Regelung gibt, die die Richtlinie vollends umsetzt, erscheint es fraglich, „wie Bundesregierung und Kommission zu diesem Ergebnis gelangen“.

Quelle:
Bericht von Adrian Schneider auf dem Internetauftritt von Telemedicus vom 05.02.2014, EU-Kommission: Cookie-Richtline ist in Deutschland umgesetzt.

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