Ein Patient hat nach Art. 12 Abs. 5, 15 Abs. 1 und 3 DSGVO das Recht, unentgeltlich eine erste Kopie seiner Patientenakte zu erhalten.
Rechtsanwaltskanzlei Bock
Werkmeisterstr. 41
47877 Willich
Ein Patient hat nach Art. 12 Abs. 5, 15 Abs. 1 und 3 DSGVO das Recht, unentgeltlich eine erste Kopie seiner Patientenakte zu erhalten.