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BfDI-PM: Informationsbroschüre mit endgültigem Text zur künftigen EU-DSGVO

9. Mai 2016

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat eine neue Informationssbroschüre mit dem vollständigen Text und Erläuterungen zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVo) herausgegeben. Diese Informationsbroschüre kann hier bestellt oder als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Anbei der Text der hierzu ergangenen Pressemitteilung:

„Am 14. April 2016 hat das Europäische Parlament die künftige Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verabschiedet. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat hierzu eine neue BfDI Informationsbroschüre herausgegeben.
Andrea Voßhoff: Diese Broschüre soll dazu beitragen, einen ersten Überblick über die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung, insbesondere über deren Grundprinzipien und die wesentlichen Neuerungen zu vermitteln. Sie enthält den endgültigen Verordnungstext sowie eine kurze Einführung in die komplexe Materie.
Mitte 2018 wird die neue Verordnung Geltung erlangen und dann die EU-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG) ersetzen. Bis dahin müssen die Gesetzgeber in Bund und Ländern eine Reihe von Anpassungen und Bereinigungen des nationalen Rechts vornehmen, um die unter der Datenschutz-Grundverordnung verbleibenden Gesetzgebungsaufträge und Regelungsspielräume zu nutzen.
Die Datenschutz-Grundverordnung schreibt die bewährten Prinzipien eines grund-rechtsorientierten Datenschutzrechts fort und behält die Struktur des geltenden Datenschutzrechts bei. Sie enthält aber auch eine Reihe neuer Elemente, die zur Modernisierung des Datenschutzes beitragen. Besonders bedeutsam ist das so genannte Marktortprinzip, dass alle auch außereuropäischen Unternehmen dann zur Einhaltung des europäischen Datenschutzrechts verpflichtet, wenn sie auf dem europäischen Markt ihre Dienstleistungen anbieten. Andere neue Elemente sind die Prinzipien von Privacy by Design und Privacy by Default, die Einführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen, die Unterrichtung von Betroffenen und Aufsichtsbehörden über Datenschutzverstöße oder eine Regelung zur Begrenzung der Profilbildung.“

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