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IT-Sicherheitsgesetz: Bundestag beschließt Neufassung

26. April 2021

Der Bundestag hat eine Neufassung des IT-Sicherheitsgesetzes beschlossen. Am 23.4.2021 stimmte der Bundestag über das zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme („IT-Sicherheitsgesetz 2.0“) in 2. Und 3. Lesung ab und nahm das Gesetz an. Dabei wurden alle Anträge der Opposition abgelehnt. Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 soll ein Update des 2015 verabschiedeten Gesetzes darstellen.

Laut Bundesregierung soll es für mehr IT-Sicherheit in Unternehmen sorgen und (zukünftige) Mobilfunksysteme abhörsicher ausgestalten.

Das Bundesamt für Informationssicherheit (BSI) soll u.a. zur unabhängigen und neutralen Informationsstelle für Fragen der IT-Sicherheit werden. Zusätzlich erhält das BSI neue Befugnisse zur aktiven Suche nach Sicherheitslücken in IT-Systemen und zur Analyse von Schadprogrammen und Angriffssystemen. Außerdem enthält das Gesetz die Formulierung, dass „nicht vertrauenswürdige“ Anbieter vom Betrieb des Mobilfunknetzes ausgeschlossen sein können.

Zur Zusammenfassung von TKG und IT-Sicherheitsgesetz auf Zeit online.

 

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