Rechtsanwaltskanzlei Bock
Werkmeisterstr. 41
47877 Willich

NL: Bußgeld wegen unrechtmäßiger Verarbeitung von Fingerabdrücken

13. August 2020

Gerade die Verarbeitung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten kann für Unternehmen Tücken mit sich bringen, wie in einem Fall aus den Niederlanden zu lesen war (in: Ping 4.20, S. 154).

Ein Unternehmen nutzte die Fingerabdrücke der Beschäftigten für die Anwesenheits- und Zeiterfassung konnte sich hierfür aber auf keine der in Betracht kommenden Rechtsgrundlagen berufen.

Die Rechtsgrundlage muss sich aus Art. 9 Abs. 2 DSGVO ergeben. Ich Betracht gekommen wäre die (ausdrückliche) Einwilligung der Mitarbeiter / -innen , an die aber im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses hohe Anforderungen zu stellen ist. Damit die hierfür erforderliche Freiwillligkeit noch gegeben ist, muss der Arbeitnehmer die freie Wahl haben, der Datenverarbeitung seines Fingerabdurcks zuzustimmen oder nicht.

Wenn eine Einwilligung nicht in Betracht kommt, bleibt die Verwendung der Fingerabdrücke zur Authenifizierungszwecken. Voraussetzung ist, dass dies im Rahmen des Arbeits- oder Dienstvertrages gem. Art. 9 Abs. 2 lit. b) DSGVO notwendig ist. Nach dieser Regelung muss die Verarbeitung aber erforderlich sein, damit der Verantwortliche seine aus dem Arbeitsrecht, dem Recht der sozialen Sicherheit oder des Sozialschutzes erwachsenden Rechte auszuüben oder Pflichten nachzukommen in der Lage ist. Die Arbeitszeiterfassung wird man in der Regel nicht damit rechtfertigen können.

Einfach machen kann also teuer werden. Da keine der Rechtsgrundlagen vorlag, wurde das Bußgeld in Höhe von 725.000 € verhängt.

Der Vollständigkeit halber sein noch erwähnt, dass für Deuschland zusätzlich die Voraussetzungen des § 26 BDSG zu beachten wären, der konkrete Anforderungen an eine Einwillgung und eine Konkretisierung zu Art. 9 Abs. 2 Abs. 2 lit b) DSGVO enthält. Zu besonderen Kategorien personenbezogener Daten sollten man sich auch mal  § 24 Abs. 2 BDSG ansehen.

 

 

Weitere Artikel

26. Juni 2026

Flex Routing bei Microsoft Copilot führt zu Verarbeitung außerhalb der EU

Das sogenannte Flex Routing ermöglicht es Microsoft, das sogenannte LLM-Inferencing bei Spitzenlasten außerhalb der EU Datengrenze durchführen zu lassen. Ziel ist, die Benutzererfahrung (Verfügbarkeit, Latenz, Stabilität) von Microsoft 365 Copilot und Copilot Chat während Lastspitzen zu erhalten. Daten werden dann nicht in europäischen, sondern unter anderem in US-amerikanischen Rechenzentren verarbeitet. Flex Routing wurde ab April…

Zum Artikel
22. März 2024

Durchführung des CyberRisikoChecks nach DIN SPEC 27076

Gestern habe ich an der ersten Präsenz Schulungsveranstaltung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn teilgenommen. Die Cyber-Risiko-Checks mit der vom BSI den Teilnehmer, die die erforderlichen Qualifikationen haben müssen, zur Verfügung gestellten Software können jetzt losgehen. https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Pressemitteilungen/Presse2024/240323_CyberRisikoCheck.html Geplant ist, dass die Prüfung online im Rahmen eines semistrukturierten Interviews durchgeführt. Semistrukturiert soll…

Zum Artikel
22. Feb. 2024

BayLDA kontrolliert die Prüfung von DSFA-Schwellwerten in Unternehmen

Unternehmen in Bayern müssen mal wieder mit einer schriftlichen Prüfung der Landasdatenschutzbehörde BayLDA rechnen. Aktuell führt die Aufsichtsbehörde eine Prüfung der korrekten Bestimmung zur DSFA-Durchführung („DSFA-Schwellwertprüfung“) bei Hochrisikoverarbeitungen in einer schriftlichen Verfahrensprüfungen durch. Nach Angaben des BayLDA werden zufällig ausgewählte Verantwortliche zu den Einträgen im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) befragt, bei denen die…

Zum Artikel