Rechtsanwaltskanzlei Bock
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Verpflichtungserklärung zum Datengeheimnis nach § 5 KDG

13. Juli 2018

Mit dem aktuellen Newsletter des Katholische Datenschutzzentrum wurde auf eine Formulierungshilfe für die Verpflichtung der Beschäftigten in Einrichtungen der katholischen Kirche hingewiesen:

„Um die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Mitarbeiter für das Datenschutzrecht zu sensibilisieren und auf ihre Pflicht zur Einhaltung der einschlägigen Datenschutzregelungen hinzuweisen, dient die von der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten kürzlich veröffentlichte Formulierungshilfe. Die enthaltenen Erläuterungen geben einen guten Überblick über die Zweckmäßigkeit dieser gesetzlichen Verpflichtung. Sie finden die Formulierungshilfe zur Verpflichtungserklärung zum Datengeheimnis in unser Infothek im Bereich „Arbeitshilfen„.“

Sie finden hier auch eine geringfügig angepasste Version für ehrenamtliche Mitarbeiter sowie ein Merkblatt zur Verpflichtungserklärung. In der von mir aktuell zur Verfügung gestellten Version gibt es mittlerweile auch ein Merkblatt zur Verpflichtungserklärung.

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