Rechtsanwaltskanzlei Bock
Werkmeisterstr. 41
47877 Willich

Home  >  News  >  Allgemein

BSI: Millionenfach E-Mail-Adressen gehackt

24. Januar 2014

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 21.01.2014 über einen im großen Umfang vorgenommenen Identitätsdiebstahl informiert. Bei der Analyse von kriminell betriebenen Botnetzen durch Forschungseinrichtungen und Strafverfolgungsbehörden wurden „16 Millionen gestohlene digitale Identitäten entdeckt“ (https://www.sicherheitstest.bsi.de). Diese enthalten E-Mail-Adressen und die dazugehörigen Passwörter.

Gefährlich ist der Identitätsdiebstahl insbesondere dann, wenn die E-Mail-Adressen und das Passwort für die Erstellung von Benutzerkonten bei anderen Internet-Diensten, Online-Shops oder sozialen Netzwerken verwendet wurden. Den Hackern kann es dann möglich sein mit den fremden Daten Online-Einkäufe zu tätigen, Konten in sozialen Netzwerken einzusehen und zu verändern. Ferner ist es ihnen auch ohne die Nutzung von denselben Passwörtern für mehrere Internet-Dienste uneingeschränkt möglich private- und geschäftliche E-Mails zu lesen. Gefürchtet ist auch die Verbreitung von Schadsoftware.

Die betroffenen E-Mail-Adressen liegen dem BSI nun vor. Wer also wissen möchte, ob seine E-Mail-Adresse von einem Identitätsdiebstahl betroffen ist, kann diese auf der dafür eingerichteten Internetseite überprüfen lassen.  Dafür muss auf der Internetseite lediglich die zu überprüfende E-Mail-Adresse eingegeben und eine Einverständniserklärung abgegeben werden. Anschließend wird ein Sicherheitscode angezeigt, den es zu notieren gilt. Fällt die anschließende Überprüfung positiv aus, so wird dem Betroffenen eine E-Mail-Adresse – mit dem vorher angezeigten Sicherheitscode im Betreff – zugesandt und er wird über den Identitätsdiebstahl informiert. Laut dem BSI sei der Rechner dann wahrscheinlich mit Schadsoftware infiziert. Sofern die E-Mail-Adresse nicht betroffen ist, wird auch keine E-Mail-Adresse versandt.

Die Website ist unter folgendem Link zu erreichen:

https://www.sicherheitstest.bsi.de

 

Quellen: Informationen auf der Internetseite zum BSI-Sicherheitstest, ; Pressemitteilung des BSI vom 21.01.2014, „Millionenfacher Identitätsdiebstahl: BSI bietet Sicherheitstest für E-Mail-Adressen“; Bericht vom Handelsblatt vom 21.01.2014, „16 Millionen E-Mail-Accounts gehackt“; Bericht von der Frankfurter Allgemeine vom 21.01.2014, „Kriminelle stehlen Passwörter von 16 Millionen Benutzerkonten„.

Weitere Artikel

26. Juni 2026

Flex Routing bei Microsoft Copilot führt zu Verarbeitung außerhalb der EU

Das sogenannte Flex Routing ermöglicht es Microsoft, das sogenannte LLM-Inferencing bei Spitzenlasten außerhalb der EU Datengrenze durchführen zu lassen. Ziel ist, die Benutzererfahrung (Verfügbarkeit, Latenz, Stabilität) von Microsoft 365 Copilot und Copilot Chat während Lastspitzen zu erhalten. Daten werden dann nicht in europäischen, sondern unter anderem in US-amerikanischen Rechenzentren verarbeitet. Flex Routing wurde ab April…

Zum Artikel
22. März 2024

Durchführung des CyberRisikoChecks nach DIN SPEC 27076

Gestern habe ich an der ersten Präsenz Schulungsveranstaltung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn teilgenommen. Die Cyber-Risiko-Checks mit der vom BSI den Teilnehmer, die die erforderlichen Qualifikationen haben müssen, zur Verfügung gestellten Software können jetzt losgehen. https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Pressemitteilungen/Presse2024/240323_CyberRisikoCheck.html Geplant ist, dass die Prüfung online im Rahmen eines semistrukturierten Interviews durchgeführt. Semistrukturiert soll…

Zum Artikel
22. Feb. 2024

BayLDA kontrolliert die Prüfung von DSFA-Schwellwerten in Unternehmen

Unternehmen in Bayern müssen mal wieder mit einer schriftlichen Prüfung der Landasdatenschutzbehörde BayLDA rechnen. Aktuell führt die Aufsichtsbehörde eine Prüfung der korrekten Bestimmung zur DSFA-Durchführung („DSFA-Schwellwertprüfung“) bei Hochrisikoverarbeitungen in einer schriftlichen Verfahrensprüfungen durch. Nach Angaben des BayLDA werden zufällig ausgewählte Verantwortliche zu den Einträgen im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) befragt, bei denen die…

Zum Artikel