Rechtsanwaltskanzlei Bock
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Aufsichtsbehörden scheinen Ernst machen zu wollen

14. November 2019

Heute erreichen mich mehrere Newsletter von Aufsichtsbehörden zum Thema Tracking.

Zunächst fordert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, Website-Betreiber auf, ihre Websites umgehend auf entsprechende Dritt-Inhalte und Tracking-Mechanismen zu überprüfen: „Wer Angebote einbindet, die wie zum Beispiel Google Analytics rechtlich zwingend eine Einwilligung erfordern, muss dafür sorgen, von seinen Websitenutzern eine datenschutzkonforme Einwilligung einzuholen. Dass dies nicht mit einfachen Informationen über sogenannte Cookie-Banner oder voraktivierte Kästchen bei Einwilligungserklärungen funktioniert, sollte hoffentlich mittlerweile jedem klar sein. Jeder Websitebetreiber sollte sich daher genau damit auseinandersetzen, welche Dienste bei ihm eingebunden sind und diese notfalls deaktivieren, bis er sichergestellt hat, dass ein datenschutzkonformer Einsatz gewährleistet werden kann.

Quelle: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2019/26_WebtrackingEinwilligung.html

Dann weist in einem weiteren Newsletter Frau Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, darauf hin, dass sie Nachholbedarf in der Gestaltung der Webseiten sieht: „Uns erreichen
zahlreiche Beschwerden zu Analyse-Diensten auf Webseiten – das sind
nicht mehr nur Einzelfälle. Die Menschen machen sich Sorgen, dass
detaillierte Daten über ihr Nutzungsverhalten, ihre Interessen oder ihre
Standorte gesammelt werden. Sie wollen keine auf sie zugeschnittene
Werbung oder haben Angst vor Manipulation. Dies betrifft besonders
solche Dienstleister, die die Daten von verschiedenen Webseiten
zusammenführen, mit weiteren Informationen anreichern und zu eigenen
Zwecken verwerten. Dabei lassen sich nicht nur Klicks auswerten, sondern
auch Mausbewegungen oder Tastatureingaben.“

Es wird ausgeführt: „Unter welchen Bedingungen nach der aktuellen Rechtslage Analyse-Dienste
auf Webseiten eingebunden werden dürfen, hat die Konferenz der
unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder im
Frühjahr 2019 veröffentlicht. Hansen zweifelt jedoch daran, dass diese
Anforderungen schon überall erfüllt werden: Ein Großteil der
Webanbieter muss dringend nachbessern, um nicht gegen das
Datenschutzrecht zu verstoßen!“

Man kann wohl davon ausgehen, dass die Aufsichtsbehörden demnächst auch Bußgeldverfahren in solchen Fällen anstrengen werden.

 

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