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Bußgeld wegen Verstoßes gegen Transparenzpflichten

4. Oktober 2021

Der Da­ten­schutz­be­auf­trag­te aus Ham­burg (HmbBfDI) ver­häng­te gegen Vat­ten­fall ein Bu­ß­geld in Höhe von rund 901.000 Euro. Die festgestellte Rechtswidrigkeit beziehe sich aber nicht auf den Datenabgleich an sich (dies sei in der DS-GVO nicht ausdrücklich geregelt), sondern sei auf die nicht ausreichend erfüllten Transparenzpflichten bezogen, heißt es in der Mitteilung des Datenschutzbeauftragten vom 24.09.2021.

Der Hamburgische Datenschutbeauftragte  kam in dem Fall nach einer Prüfung des Vorgangs zu dem Ergebnis, dass Vattenfall durch dieses Vorgehen gegen die datenschutzrechtlichen Transparenzpflichten im Sinne der Art. 12, 13 DS-GVO verstoßen hat, da die Kundinnen und Kunden über einen Datenabgleich nicht ausreichend informiert worden seien.

Die Vat­ten­fall Eu­ro­pe Sales GmbH hat zwi­schen Au­gust 2018 und De­zem­ber 2019 bei Ver­trags­an­fra­gen für Son­der­ver­trä­ge, die mit be­son­de­ren Bo­nus­zah­lun­gen ver­bun­den waren, rou­ti­ne­mä­ßig an­hand frü­he­rer Rech­nun­gen über­prüft, ob die Kun­din­nen und Kun­den ein „wech­sel­auf­fäl­li­ges Ver­hal­ten“ zeig­ten. Für die Kundinnen und Kunden war nicht erkennbar, dass ein Datenabgleich stattfand, die Datenschutzinformationen waren insofern unzureichend.

Betroffen waren insgesamt rund 500.000 Personen. Weil Vattenfall mit dem Datenschutzbeauftragten kooperierte und den intransparenten Datenabgleich unmittelbar nach dem ersten Tätigwerden des HmbBfDI gestoppt hat, war das Bußgeld laut Datenschutzbeauftragtem deutlich reduziert worden, so Ulrich Kühn, der amtierende HmbBfD. Der Be­scheid ist rechts­kräf­tig.

Quelle: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/datenschutz-bussgeld-fuer-vattenfall-wegen-verstoss-gegen-transparenzpflichten

 

Wegen Verstößen gegen Transparenzvorgaben hat übrigens auch WhatsApp ein Bußgeld in Höhe von  225 Mio. € erhalten. Damit wurde diesen Monat das zweithöchste Bußgeld seit Bestehen der DSGVO verhängt. In dem Verfahren, das bereits aus dem Jahre 2018 stammt, ging es um Verstöße gegen die Transparenzvorgaben aus Art. 12 – 14 DSGVO. Hierbei wurde bemängelt, dass die Daten innerhalb der Facebook-Gruppe weitergeleitet würden, ohne dass dies für den Nutzer transparent sei.

 

 

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