Der Europäische Datenschutzausschuss hat einen verbindlichen Beschluss nach Art. 65 Abs. 1 lit. a DSGVO veröffentlicht. Gegenstand ist eine von noyb eingereichte Beschwerde über die Cookie-Banner des belgischen öffentlich-rechtlichen Rundfunks VRT. Die belgische Datenschutzbehörde muss sich nun inhaltlich mit der Beschwerde befassen und darf sie nicht lediglich aus verfahrensrechtlichen Gründen erledigen.
Einordnung: Die Entscheidung stärkt den Anspruch auf eine effektive Sachprüfung datenschutzrechtlicher Beschwerden. Für Verantwortliche bedeutet sie zugleich, dass Cookie-Banner-Verfahren auch nach einer zunächst ablehnenden Behandlung durch eine federführende Aufsichtsbehörde über das Kohärenzverfahren wieder aufgenommen werden können. Die Konfiguration und ständige Anpassung von Cookies bleibt weiterhin eine wichtige Herausforderung für Unternehmen, die auf ihre Internetseiten viele Nutzeraktivitäten haben.
