Rechtsanwaltskanzlei Bock
Werkmeisterstr. 41
47877 Willich

Home  >  News  >  Aufsichtsbehörden

Entschließung der Datenschutzkonferenz (DSK) zum Thema Impfnachweis

6. April 2021

Die Datenschutzkonferenz, das Abstimmungsgremium der Datenschutz Aufsichtsbehörden in Deutschland, hat eine neue Entschließung auf ihrer Webseite https://www.datenschutzkonferenz-online.de/entschliessungen.html veröffentlicht:

Dabei geht es um das Thema Impfnachweis, Nachweis negativen Testergebnisses und Genesungsnachweis in der Privatwirtschaft und im Beschäftigungsverhältnis.

Die pdf-Datei (https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/en/20210331_entschliessung_impfdatenverarbeitung.pdf) beschäftigt sich auf zwei Seiten mit diesen Themen. Dabei wird noch einmal darauf hingewiesen, dass aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen diese Daten nur per Einwilligung verarbeitet werden dürfen, aber insbesondere im Beschäftigtenverhältnis hier aber bzgl. Freiwilligkeit Herausforderungen lauern oder anders gesagt, nicht alles möglich ist, was vielleicht sinnvoll wäre.

Hierzu schreibt die DSK in ihrer Entschließung: Es erreichen die Datenschutzaufsichtsbehörden fortlaufend Beratungsanfragen von Arbeitgebern, die Gesundheitsdaten wie die Körpertemperatur oder den Impfstatus von Beschäftigten erheben und verarbeiten wollen. In Ermangelung einer gesetzlichen Grundlage bedarf es in der Regel einer Einwilligung der Restaurant-oder Konzertbesucher, Arbeitnehmer etc. in die Erhebung und Verarbeitung ihrer Gesundheitsdaten, wobei vor allem im Beschäftigungsbereich die Freiwilligkeit der Einwilligung regelmäßig problematisch ist.  Um dies zu vermeiden und für die Datenerhebung und -verarbeitung im privatwirtschaftlichen Bereich Rechtsklarheit, Rechtssicherheit und eine einheitliche Lösung zu erreichen, bedarf es nach Ansicht der DSK einer auf die konkrete pandemische Lage bezogenen, zeitlich befristeten gesetzlichen Regelung.

 

 

 

Weitere Artikel

26. Juni 2026

Flex Routing bei Microsoft Copilot führt zu Verarbeitung außerhalb der EU

Das sogenannte Flex Routing ermöglicht es Microsoft, das sogenannte LLM-Inferencing bei Spitzenlasten außerhalb der EU Datengrenze durchführen zu lassen. Ziel ist, die Benutzererfahrung (Verfügbarkeit, Latenz, Stabilität) von Microsoft 365 Copilot und Copilot Chat während Lastspitzen zu erhalten. Daten werden dann nicht in europäischen, sondern unter anderem in US-amerikanischen Rechenzentren verarbeitet. Flex Routing wurde ab April…

Zum Artikel
22. März 2024

Durchführung des CyberRisikoChecks nach DIN SPEC 27076

Gestern habe ich an der ersten Präsenz Schulungsveranstaltung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn teilgenommen. Die Cyber-Risiko-Checks mit der vom BSI den Teilnehmer, die die erforderlichen Qualifikationen haben müssen, zur Verfügung gestellten Software können jetzt losgehen. https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Pressemitteilungen/Presse2024/240323_CyberRisikoCheck.html Geplant ist, dass die Prüfung online im Rahmen eines semistrukturierten Interviews durchgeführt. Semistrukturiert soll…

Zum Artikel
22. Feb. 2024

BayLDA kontrolliert die Prüfung von DSFA-Schwellwerten in Unternehmen

Unternehmen in Bayern müssen mal wieder mit einer schriftlichen Prüfung der Landasdatenschutzbehörde BayLDA rechnen. Aktuell führt die Aufsichtsbehörde eine Prüfung der korrekten Bestimmung zur DSFA-Durchführung („DSFA-Schwellwertprüfung“) bei Hochrisikoverarbeitungen in einer schriftlichen Verfahrensprüfungen durch. Nach Angaben des BayLDA werden zufällig ausgewählte Verantwortliche zu den Einträgen im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) befragt, bei denen die…

Zum Artikel